Harz-Camp Bremer Teich

Campingplatzornung

 

Sehr geehrter Campinggast,

 

die Verwaltung des Harz-Camps Bremer Teich heißt sie herzlich willkommen und wünscht Ihnen einen erholsamen Aufenthalt.

Wir sind bemüht, Ihnen die Zeit, die sie auf unseren Campingplatz verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse aller anwesenden Gäste werden Sie gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft stören könnte.

 

 

Bitte beachten Sie daher unsere Platzordnung:

 

  • Der Zutritt zum Campingplatz, der Touristenherberge und allen Ferienhäusern ist nur nach Anmeldung oder mit Campingplatzausweis gestattet. Der ankommende Gast bzw. Besucher meldet sich daher zuerst an der Rezeption an. Der Platzwart kann die Personalausweise eines jeden Campinggastes und Besuchers in Augenschein nehmen. Vor dem Verlassen des Platzes meldet sich jeder Campinggast wieder ab.

 

  • Der Gast bezahlt nach dem Entgeltverzeichnis, das aus dem Aushang zu entnehmen ist, die für unseren Campingplatz festgelegte Gebühr für die Dauer seines Aufenthaltes bei Anmeldung. Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist jederzeit möglich. Die Aufenthaltsdauer im Ferienhaus ist nur verlängerbar, wenn das Ferienhaus frei ist.

 

  • Der Campingplatzbetreiber haftet nicht für Schäden und Verluste, die Campinggästen oder Besuchern durch Handlungen Dritter oder Ereignisse infolge höherer Gewalt entstehen. Eine Haftung für eingebrachte Sachen (§§ 701 ff. BGB) erfolgt nicht. Das Begehen und Befahren des Campingplatzes erfolgt in den Wintermonaten (01.11. bis 31.03.) auf eigene Gefahr unter Ausschluss einer Haftung des Campingplatzbetreibers.

 

  • Den Weisungen der Betreiber muss Folge geleistet werden, insbesondere bei der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Zelten und ähnlichen Anlagen.

 

  • Camper und Ferienhausmieter können aus Platzgründen ihre Fahrzeuge nicht unmittelbar neben ihren Zelten, Wohnwagen oder Ferienhäuser parken. Die Fahrzeuge müssen auf den für sie vorgesehenen, gekennzeichneten Flächen abgestellt werden.

 

  • Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen und in Schritttempo erlaubt.

 

  • Das Ferienhaus oder der Zeltplatz sind am Tag der Abreise bis 11:00 Uhr zu räumen.

 

  • Der Lagerplatz ist vom Campinggast vor seiner Abreise vollständig in Ordnung zu bringen.

 

  • Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Benutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind entsprechend zu behandeln. Der Teich ist von Abwässern und Verunreinigungen zu schützen.

 

  • Kinder unter sechs Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen in die Sanitärräume.

 

  • Es ist untersagt, Wäsche und Geschirr in den Sanitärräumen zu säubern. Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten.

 

  • Die Entsorgung von Abwasser, sowie der Chemietoilette sind nur in den dafür vorgesehenen Einrichtungen gestattet. Bitte entleeren Sie Abwasser und Chemietoilette nicht in den Toiletten oder Waschbecken der Sanitäranlagen.

 

  • Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter und sollten sorgfältig vorsortiert werden. Vor Abreise ist der Müll wegzubringen. Das Abstellen von Sperrmüll ist untersagt. Sehen Sie hierzu auch unsere Müllentsorgungsordnung.

 

  • Das Halten von Tieren ist nur mit Zustimmung des Campingplatzwartes gestattet. Die Zustimmung erfolgt auf jederzeitigen Widerruf, falls von dem Tier eine Gefahr oder Belästigung für andere ausgeht. Hunde jeder Größe sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Der Aufenthalt von Tieren und anderen Haustieren im Sanitärgebäude oder auf dem Kinderspielplatz ist grundsätzlich verboten. Tierkot ist vom Halter unmittelbar zu beseitigen.

 

  • Aus Sicherheitsgründen dürfen keine offenen Feuer entzündet werden. Lagerfeuer kann nach Anmeldung beim Platzwart an einem dafür vorgesehen Platz direkt auf der Liegewiese abgebrannt werden.

 

  • Die Platzruhe dauert von 13:00 – 15:00 Uhr, sowie von 22:00 – 7:00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge den Campingplatz befahren. Musik ist auf eine entsprechende Lautstärke zu stellen. Es wird im Interesse aller Gäste gebeten, während dieser Zeit auch laute Unterhaltungen zu vermeiden. Wer gegen Bestimmung der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit Platzverweis rechnen. Auch tagsüber ist ruhestörender Lärm grundsätzlich zu unterlassen.

 

  • Das Befahren des Teiches mit Fahrzeugen jeglicher Art, auch ohne Eigenantrieb, ist verboten.Dazu zählen insbesondere Motorboote, Ruderboote, Schlauchboote sowie Stand-Up Paddle. Schwimmhilfen, wie Luftmatratzen sind erlaubt.  Der westliche und nördliche Teil des Bremer Teiches, sowie die dazugehörigen Uferzonen, wasserseitig markiert durch die Begrenzung des Wasserrettungsdienstes, sind Schutzgebiete für Wasservögel. Jegliche Störungen sind in diesem Gebiet zu unterlassen.

 

  • Ist der Grundablass geöffnet, ist das Baden im Teich lebensgefährlich

      Einmal im Monat findet ein Funktionsprobe des Grundablasses statt. In der Zeit wird der Teich für die Nutzung gesperrt. Zur Kennzeichnung wird eine rote Fahne sichtbar auf dem Damm aufgestellt. Ist die rote Fahne sichtbar, ist das Baden im Teich strengstens untersagt.

       

    1. Das Angeln im Teich ist nur für Mitglieder des Deutschen Angelverbundes und durch den Erwerb einer befristeten Angelerlaubnis erlaubt. Diese ist bei dem Angelverein SAV Gernrode käuflich zu erwerben.

     

    • Bitte beachten Sie auch die Badeordnung, die an der Rettungsstation aushängt.

     

    • Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Die Ausübung eines Gewerbes auf oder von dem Campingplatz aus, sowie Schaustellungen auf dem Platz bedürfen der Genehmigung des Campingplatzbetreibers.

     

    • Beim Elektroverteiler kann jede Abnahmedose nur mit 16 Ampere abgesichert werden. Der Anschluss des Zuleitungs-, bzw. Verlängerungskabels, Sicherungswechsel und Reparaturen erfolgen nur durch den Betreiber oder deren Beauftragten. Die Prüfung der elektrischen Anlage und die Ablesung des Zählers sind dem Betreiber oder dessen Beauftragten zu jederzeit zu ermöglichen.

     

    • Die Campingplatzverwaltung ist berechtigt, Gäste bei Verstoß gegen diese Campingplatzordnung vom Platz zu verweisen (Hausrecht). Eine Rückzahlung des Mietpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.

     

    Stand November 2023

     

    Harz-Camp-Bremer Teich GmbH

    Harz-Camp Bremer Teich

    Harz-Camp Bremer Teich

    Bremer Dammteich 3
    06485 Quedlinburg OT Gernrode

    Telefon: 039485/ 60810