Campingplatzornung
Sehr geehrter Campinggast,
die Verwaltung des Harz-Camps Bremer Teich heißt sie herzlich willkommen und wünscht Ihnen einen erholsamen Aufenthalt.
Wir sind bemüht, Ihnen die Zeit, die sie auf unseren Campingplatz verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse aller anwesenden Gäste werden Sie gebeten, alles zu vermei-den, was die Gemeinschaft stören könnte.
Bitte beachten Sie daher unsere Platzordnung:
1. Aufenthalt auf dem Campingplatz
a. Der Zutritt zum Campingplatz und allen Ferienhäusern ist nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende Gast bzw. Besucher meldet sich daher zuerst an der Rezeption an. Der Platzwart kann die Personalausweise eines jeden Campinggastes und Besu-chers in Augenschein nehmen. Vor dem Verlassen des Platzes meldet sich jeder Cam-pinggast wieder ab.
b. Der Gast bezahlt nach dem Entgeltverzeichnis, das aus dem Aushang zu entnehmen ist, die für unseren Campingplatz festgelegte Gebühr für die Dauer seines Aufenthaltes bei Anmeldung. Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist jederzeit möglich. Die Aufenthalts-dauer im Ferienhaus ist nur verlängerbar, wenn das Ferienhaus frei ist.
c. Das Ferienhaus oder der Campingstellplatz sind am Tag der Abreise bis 11:00 Uhr zu räumen.
2. Haftung bei Schäden, Verlusten, Unfällen
a. Der Campingplatzbetreiber haftet nicht für Schäden und Verluste, die Campinggästen oder Besuchern durch Handlungen Dritter oder Ereignisse infolge höherer Gewalt entstehen. Eine Haftung für eingebrachte Sachen (§§ 701 ff. BGB) erfolgt nicht. Das Bege-hen und Befahren des Campingplatzes erfolgt in den Wintermonaten (01.11. bis 31.03.) auf eigene Gefahr unter Ausschluss einer Haftung des Campingplatzbetreibers.
3. Fahrzeuge
a. Den Weisungen der Betreiber muss Folge geleistet werden, insbesondere bei der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Zelten und ähnlichen Anlagen.
b. Camper und Ferienhausmieter können aus Platzgründen ihre Fahrzeuge nicht unmittelbar neben ihren Zelten, Wohnwagen oder Ferienhäuser parken. Die Fahrzeuge müs-sen auf den für sie vorgesehenen, gekennzeichneten Flächen abgestellt werden.
c. Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen und in Schritttempo (10 km/h) erlaubt.
4. Sauberkeit und Ordnung
a. Der Lagerplatz ist vom Campinggast vor seiner Abreise vollständig in Ordnung zu
bringen.
b. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Benutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind entsprechend zu behandeln. Der Teich ist von Abwässern und Verunreinigungen zu schützen.
c. Es ist untersagt, Wäsche und Geschirr in den Sanitärräumen zu säubern. Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten.
d. Die Entsorgung von Abwasser, sowie der Chemietoilette sind nur in den dafür vorgesehenen Einrichtungen gestattet. Bitte entleeren Sie Abwasser und Chemietoilette nicht in den Toiletten oder Waschbecken der Sanitäranlagen.
e. Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter und sollten sorgfältig vorsortiert werden. Vor Abreise ist der Müll wegzubringen. Das Abstellen von Sperrmüll ist untersagt.
f. Das Rauchen ist in allen Mietunterkünften, Sanitäranlagen, dem Verkaufsraum und in der Gaststätte untersagt.
5. Aufsichtspflicht für Minderjährige
a. Die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren obliegt allein bei deren Erziehungsberechtigten, oder von diesen bevollmächtigten Personen. Der Campinplatzbetreiber und dessen Mitarbeiter übernehmen keine Aufsichtspflicht für Minderjährige Personen.
b. Der Aufenthalt auf dem Campingplatz ist für Minderjährige Personen nur in Begleitung einer Volljährigen Person oder mit Vollmacht eines Erziehungsberechtigten gestattet.
c. Kinder unter sechs Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen in die Sanitärräume.
6. Haustiere
a. Das Halten von Tieren ist nur mit Zustimmung des Campingplatzwartes gestattet. Die Zustimmung erfolgt auf jederzeitigen Widerruf, falls von dem Tier eine Gefahr oder Belästigung für andere ausgeht.
b. Hunde jeder Größe sind grundsätzlich an der Leine zu führen.
c. Der Aufenthalt von Tieren und anderen Haustieren im Sanitärgebäude, auf der Liegewiese und auf dem Kinderspielplatz ist grundsätzlich verboten.
d. Tierkot ist vom Halter unmittelbar zu beseitigen.
7. Offene Feuer / Grillen
a. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine offenen Feuer entzündet werden. Lagerfeuer kann nach Anmeldung beim Platzwart an einem dafür vorgesehen Platz direkt auf der Liegewiese abgebrannt werden.
b. Das Grillen am Stellplatz oder der Mietunterkunft ist nur unter ständiger Aufsicht mindestens einer erwachsenen Person erlaubt. Der Grill muss spätestens um 22 Uhr vollständig und dauerhaft gelöscht sein.
Besteht aufgrund der Wetterlage eine akute Waldbrandgefahr, kann ein Grillverbot ausgewiesen werden.
8. Platzruhe
a. Die Platzruhe dauert von 12:00 – 14:00 Uhr, sowie von 22:00 – 7:00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge den Campingplatz befahren. Musik ist auf eine entsprechende Lautstärke zu stellen. Es wird im Interesse aller Gäste gebeten, während dieser Zeit auch laute Unterhaltungen zu vermeiden. Wer gegen Bestimmung der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit Platzverweis rechnen. Auch tagsüber ist ruhestörender Lärm grundsätzlich zu unterlassen.
9. Badesee
a. Das Befahren des Teiches mit Fahrzeugen jeglicher Art, auch ohne Eigenantrieb, ist verboten. Dazu zählen insbesondere Motorboote, Ruderboote, Schlauchboote sowie Stand-Up Paddle. Schwimmhilfen, wie Luftmatratzen sind erlaubt.
b. Der westliche und nördliche Teil des Bremer Teiches, sowie die dazugehörigen Uferzonen, wasserseitig markiert durch die Begrenzung des Wasserrettungsdienstes, sind Schutzgebiete für Wasservögel. Jegliche Störungen sind in diesem Gebiet zu unterlas-sen.
c. Ist der Grundablass geöffnet, ist das Baden im Teich lebensgefährlich.
d. Einmal im Monat findet ein Funktionsprobe des Grundablasses statt. In der Zeit wird der Teich für die Nutzung gesperrt. Zur Kennzeichnung wird eine rote Fahne sichtbar auf dem Damm aufgestellt. Ist die rote Fahne sichtbar, ist das Baden im Teich strengstens untersagt.
e. Das Angeln im Teich ist nur für Mitglieder des Deutschen Angelverbundes und durch den Erwerb einer befristeten Angelerlaubnis erlaubt. Diese ist bei dem Angelverein SAV Gernrode käuflich zu erwerben.
f. Bitte beachten Sie auch die Badeordnung, die an der Rettungsstation aushängt.
10. Gewerbe
a. Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Die Ausübung eines Gewerbes auf oder von dem Campingplatz aus, sowie Schaustellungen auf dem Platz bedürfen der Genehmigung des Campingplatzbetreibers.
11. Stromanschluss
a. Beim Elektroverteiler kann jede Abnahmedose nur mit 10 Ampere (max.2000 Watt) abgesichert werden. Bitte beachten Sie beim Anschluss von Elektrogeräten die Anschlussleistung (meistens sind diese direkt auf dem Gerät vermerkt).
b. Das Aufladen von Elektro- bzw. Hybridautos ist auf dem Campingplatz nicht möglich. Die nächste Ladestation befindet sich in Gernrode.
c. Der Anschluss des Zuleitungs-, bzw. Verlängerungskabels, Sicherungswechsel und Reparaturen erfolgen nur durch den Betreiber oder deren Beauftragten. Die Prüfung der elektrischen Anlage und die Ablesung des Zählers sind dem Betreiber oder dessen Beauftragten zu jederzeit zu ermöglichen.
12. Beschwerden
a. Trotz aller Bemühungen vom Team des Campingplatzes kann es vorkommen, dass Gäste eine Beschwerde haben. Diese Beschwerde ist unverzüglich der Campingplatzverwaltung mitzuteilen, damit diese Gelegenheit hat. Für Abhilfe zu sorgen.
13. Dauercamping
a. Eine Aufenthaltsdauer über 3 Monate ist Dauercamping. Es muss dafür ein Pachtvertrag für einen Dauerstellplatz mit der Campingplatzleitung abgeschlossen werden.
b. Die Vergabe von Dauerstellplätzen obliegt ausschließlich der Campingplatzverwaltung. Eine Weitervermittlung nach Aufgabe des Dauerstellplatzes in eigener Handlung ist nicht erlaubt. Auch können Stellplätze mit dem Wohnwagen verkauft oder vererbt werden. Alle Interessenten müssen sich persönlich bei der Campingplatzleitung vorstellen.
c. Die Untervermietung des Stellplatzes an Dritte ist nicht gestattet. Übernachtung von Personen, die nicht Bestandteil des Vertrages sind, muss in der Rezeption angemeldet und nach der gültigen Touristenpreisliste bezahlt werden.
d. Der Dauerstellplatz zählt in der Gemeinde Quedlinburg als Zweitwohnsitz. Dauercamper sind dazu verpflichtet sich selbstständig bei der Stadtverwaltung Quedlinburg anzumelden.
e. Das Befahren des Campingplatzes durch unsere Dauercamper ist nur mit einer Schrankenkarte möglich. Diese ist personengebunden. Die Übertragung und Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet und stellt eine grobe Vertragsverletzung dar.
f. Zur Bildung und Erhaltung einer vertrauensvollen Campinggemeinschaft im Sinne des Mietvertrages haben alle Dauercamper und Platzbenutzer aufeinander Rücksicht zu nehmen, um untereinander und im Verhältnis zur Campingplatzverwaltung den Platzfrieden zu bewahren.
14. Pflege, Gestaltung und Bebauung von Dauerstellplätzen
a. Dauercamper sind dazu verpflichtet sich um ihren Dauerstellplatz eigenständig zu kümmern. Dazu gehört Rasenmähen und Schneeräumen, Pflege von Hecken und Bäumen und die Instandhaltung des Stellplatzes. Der Dauerstellplatz muss stets sauber und aufgeräumt gehalten werden. Der Wohnwagen und Umbauten sind regelmäßig zu reinigen.
b. Der Bau von Gebäuden mit fundamentiertem Untergrund ist nicht erlaubt.
c. Höchstmaß für Umzäunungen und Hecken ist 1,50 m. Der Grünschnitt von Hecken und Bäumen auf dem Stellplatz muss dementsprechend regelmäßig vom Stellplatzmieter durchgeführt werden.
d. Diverse An-, Zu- und Neubauten (Überdachungen, Markisen, Pavillon, etc.) sind genehmigungspflichtig und müssen bei der Campingplatzverwaltung angemeldet werden.
e. Bau- und Umbaumaßnahmen auf dem Stellplatz sind im Sinne der Campinggemeinschaft nur im Zeitraum vom 15.09- 01.05. zulässig und in dieser Zeit abzuschließen. Notwendige Reparaturen außerhalb dieser genannten Zeit sind grundsätzlich mit der Campingplatzleitung abzusprechen.
f. Alle Campingfahrzeuge müssen im Notfall bewegbar sein.
g. Das zur Schau Stellen von politischer und vor allem rechtsradikaler Symbolik (Flaggen, Schilder, Aufkleber, etc.) ist auf dem gesamten Campingplatzgelände, und somit auch auf den Dauerstellplätzen nicht erlaubt und wird abgemahnt.
15. Hausrecht
a. Den Anweisungen des Campingplatzbetreibers und dessen Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten. Die Campingplatzverwaltung hat die Befugnis das Hausrecht auszuüben.
b. Die Campingplatzverwaltung und die Mitarbeiter sind berechtigt, den Zutritt und die Aufnahme von Personen zu verweigern, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Platz oder im Interesse der Campinggäste erforderlich ist.
c. Die Campingplatzverwaltung ist berechtigt, Gäste bei Verstoß gegen diese Campingplatzordnung vom Platz zu verweisen. Eine Rückzahlung des Mietpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Stand September 2024
Harz-Camp-Bremer Teich GmbH